Alternative Investments in deutschen Spezialfonds?
Alternative Investments in deutschen Spezialfonds?

Alternative Investments in deutschen Spezialfonds?

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Autor: Dr. Thomas Elser

Erscheinungsdatum: 2017

Quelle: altii Fondsportal


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Alternative Investments in deutschen Spezialfonds?

Deutsche institutionelle Investoren halten ihre Alternativen Investments häufig über deutsche Spezialfonds. Dies hat vor allem administrative Vorzüge, bringt jedoch auch gewünschte bilanzielle Saldierungs- und Konsolidierungseffekte mit sich. Bereits mit Inkrafttreten des AIFM-Steueranpassungsgesetzes vom 24.12.2013 wurde das deutsche Investmentsteuergesetz („InvStG“) jedoch so geändert, dass deutsche Spezialfonds, die ihre Steuerbefreiung aufrechterhalten wollten, eine Vielzahl von Anlagebedingungen zu erfüllen haben (vgl. § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG). Die Erfüllung dieser Anlagebedingungen ist bei Alternativen Investments typischerweise nicht darstellbar. So dürfen etwa Anteile an Personengesellschaften (zB. Private Equity Limited Partnerships) nicht durch einen deutschen Spezialfonds gehalten werden. Vor dem 21.07.2013 aufgelegten Investmentvermögen wurde im Rahmen des AIFM-Steueranpassungsgesetzes eine Übergangsregelung bis Mitte des Jahres 2016 eingeräumt, um ihre am Anlagebedingungen und ihre Anlagetätigkeit an die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen auszurichten.

Im Juli 2016 hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich eine weitere vollumfängliche Reformierung des InvStG beschlossen. Es wird bei Publikums-Investmentfonds ein völlig neues Besteuerungsregime eingeführt. Daneben bleibt das Besteuerungsregime für Spezial-Investmentfonds im Wesentlichen erhalten. An den Anlagebedingungen für eine Qualifizierung als Spezial-Investmentfonds hat sich indes nichts Wesentliches geändert. Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber die o.g. Übergangsregelung bis auf den 31.12.2017 verlängert (§ 22 Abs. 2 S. 1 InvStG nF), so dass die Spezialfonds bis Ende diesen Jahres Zeit haben, ihre Anlagebedingungen anzupassen und gegebenenfalls nicht steuerlich sinnvoll im Spezialfonds haltbare Vermögensgegenstände aus dem Spezialfonds heraus zu veräußern.

In Einzelfällen kann es sinnvoll und gangbar sein, die Alternativen Investments über Verbriefungsstrukturen als gelistete Wertpapiere für den Spezialfonds erwerbbar zu machen. Als dauerhafte strukturelle Lösung wird dies allerdings von vielen Investoren nicht in Betracht gezogen. Diese Rechtsentwicklung bedeutet daher im Ergebnis, dass der deutsche Spezialfonds künftig vielfach nicht als geeignetes Investment- und Bündelungsvehikel für Alternative Investments in Frage kommt.

Eine strukturelle Lösung besteht häufig nur darin, die Alternativen Investments aus dem deutschen Spezialfonds heraus zu lösen und in den Direktbestand zu übernehmen bzw. als Bündelungsvehikel für diese Asset-Klasse einen neuen (ausländischen) Spezialfonds parallel neben den deutschen Spezialfonds zu stellen, der dem Risiko der Steuerpflicht nicht ausgesetzt ist. Am Markt haben sich für derartige Bündelungsvehikel von deutschen institutionellen Investoren Luxemburger Spezialfonds durchgesetzt, die sich dadurch auszeichnen, dass nach Luxemburger Steuerrecht allenfalls eine geringe Stempelsteuer (taxe d'abonnement) zu entrichten ist und im Übrigen, unabhängig von der Anlagetätigkeit, eine vollumfängliche Steuerbefreiung besteht ist.

Eine andere Alternative, die von einigen steuerpflichtigen institutionellen Investoren momentan angedacht wird, ist der bewusste Verzicht auf das alte transparente Besteuerungsregime für Spezialfonds ab 2018. Die unverändert aufsichtsrechtlich als deutsche Spezialfonds qualifizierende Investmentvehikel werden ab 2018 für steuerliche Zwecke als normale (Publikums)-Investmentfonds besteuert. Die dann resultierende Anwendung der Teilfreistellungen iHv. bis zu 80% auf Anlegerebene bei Ausschüttungen aus einem Aktienfonds (mindestens 51% Kapitalbeteiligungen) kann attraktive Gesamtbelastungswirkungen auslösen, die vorteilhafter sind als die alten Steuerstundungseffekte bei Spezial-Investmentfonds. Diese Effekte und weitere Auswirkungen der neuen, ab 2018 geltenden Rahmenbedingungen auf die steuereffiziente Strukturierung von Investmentfonds stehen im Vordergrund des WM Seminars am 29. Juni 2017 in Frankfurt am Main. Neben dem Schwerpunkt auf Fondsdesign und Gestaltungsüberlegungen in Bezug auf die Investmentsteuerreform bietet das Seminar ausführliche Informationen zum künftigen Tax Reporting und zeigt Lösungen zur rechtzeitigen Umsetzung der Investmentsteuerreform auf.

Dr. Thomas Elser ist Steuerberater und Partner bei der auf Transaktionen, Investments und Tax Compliance spezialisierten Kanzlei TAXGATE Partners in Stuttgart und Frankfurt. Auf TAXGATE finden Sie weitere Blogs sowie Veranstaltungen zum Thema Steuerrecht.

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