Haftung Binnenschifffahrt
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Haftung Binnenschifffahrt

Tücken bei der Haftung im Rahmen der Binnenschifffhart

Beitrag, Deutsch

Herausgeber / Co-Autor: GSL Consulting GmbH - Thorsten Vogl

Erscheinungsdatum: 2017


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Tücken bei der Haftung im Rahmen der Binnenschifffahrt – die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Juni 2017, Az. I ZR 29/16
 

Der BGH hatte einen aussergewöhnlichen Fall zu entscheiden: Das Kasko, also der neugebaute Rumpf eines Tankschiffes sollte von Rumänien in die Niederlande überführt werden. Dies geschah, indem es längsseits im Verbund befestigt wurde. Während des Transports kam es zu einer Kollision des Kaskos mit einem entgegenkommenden Schiff. Der Versicherer nahm aus übergegangenem Recht daraufhin Schiffseigner und Unternehmer auf Schadenersatz in Höhe von 246.968,50 Euro in Anspruch. Zugesprochen bekam er indes nur 666,67 Sonderziehungsrechte, also am Stichtag 1. Juni 2017 einen Gegenwert in Höhe von 822,88 Euro.
 

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